Die Naturbestattung
Eine Naturbestattung - auch Baum- oder Waldbestattung - ist eine Beerdigung, die meist außerhalb eines traditionellen Friedhofs stattfindet. Der häufigste Ort, an dem Naturbestattungen stattfinden, ist der sogenannte Ruheforst oder Waldfriedhof. Die Zahl der traditionellen Friedhöfe, die Naturbestattungen anbieten, wächst allerdings seit einigen Jahren.
Bei einer Naturbestattung gibt es kein eigens angelegtes Grab
Der Verstorbene, beziehungsweise dessen Asche, bekommt hier kein eigens für ihn angelegtes Grab, sondern wird meist im Wurzelgeflechts eines Baumes beigesetzt. Alternativ kann die Asche auch auf einer Wiese vergraben werden, in der BRD ist dies allerdings nur eingeschränkt möglich. Entscheidend ist, dass das Grab, ob Baum oder Wiese nicht besonders verändert wird. Naturbestattungen gibt es schon sehr lange, sie waren allerdings ursprünglich Forstleuten vorbehalten. Erst in den letzten Jahren erfreut sie sich immer größerer Beliebtheit.
Rechtliche Voraussetzungen für eine Naturbestattung
Für eine Naturbestattung muss der Verstorbene zunächst eingeäschert werden. Rein rechtlich muss der Tote einer Feuerbestattung zugestimmt haben. Immer öfter drücken die Behörden aber ein Auge zu - sie erkennen an, dass sich die Lebensgewohnheiten geändert haben und gehen meist auf den Wunsch der Angehörigen ein, dass Einäscherung und Naturbestattung dem Willen des Verstorbenen entsprechen.
Trotzdem: Wenn Sie bereits wissen, dass Sie einmal in Form einer Naturbestattung beigesetzt werden wollen, gehen Sie auf Nummer sicher und halten Sie diesen Wunsch im Rahmen Ihres Testaments oder einer Bestattungsverfügung fest. So können Sie Ihre Hinterbliebenen erheblich entlasten.
Verschiedene Möglichkeiten bei einer Naturbestattung
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder Sie wählen eine Urne, die besonders leicht ökologisch abbaubar ist, oder die Asche wird ganz ohne Urne auf einer Streuwiese auf einem Friedhof verstreut. Eine Beisetzung der Asche ohne Urne ist in Deutschland nicht erlaubt. Welche Variante für Sie die richtige ist, können Sie in der Regel selbst entscheiden. Nur wenn die jeweilige Friedhofsverwaltung hier ein Verfahren vorschreibt, sind Sie daran gebunden.