Unter dem Begriff „Bestattungskosten“ werden allgemein alle Kosten verstanden, die mit der Bestattung einhergehen. Grundsätzlich sind die Erben des Verstorbenen verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Der Grundgedanke dahinter ist, dass die Beisetzung möglichst aus dem Erbe des Verstorbenen finanziert werden soll.
Friedhofsgebühren
Nicht nur beim Bestatter fallen Kosten für die Bestattung an, auch auf dem Friedhof entstehen Kosten. Neben den Friedhofsgebühren, die in den Kommunen unterschiedlich hoch ausfallen, erhebt der Friedhof Gebühren für die Grabnutzung und die Beisetzung. Je nachdem, wie die Bestattung ausgerichtet ist, ob mit Sarg oder Urne, Trauerfeier und Sargträgern, entstehen optionale Kosten.
Kosten für die Grabpflege
Gibt man die Grabpflege an einen Friedhofsgärtner ab, so gibt es verschiedene Kostenmodelle: neben der einfachen Anlage eines Grabes und der ersten Gestaltung der Grabstätte gibt es auch die Option der Dauergrabpflege. Hierbei wird das Grab über eine Laufzeit von 30 Jahres professionell gepflegt.
Steinmetz und Grabstein
Zu einem Grab gehört üblicherweise ein Grabstein. Dieser wird von einem Steinmetz erarbeitet. Sie können hier zwischen vielen verschiedenen Steinarten wählen, wie etwa Granit, Sandstein oder Marmor. Auch bei der Schrift des Grabsteines haben Sie Wahlmöglichkeiten: diese kann graviert oder aufgesetzt werden. Zudem variieren die Formen des Grabsteines nach Bedarf: Einzelgrab oder Familiengrabstätte, Urnengrabstein, Kissenform oder sogar Stele kann der Steinmetz vor Ort umsetzen. So individuell wie der Charakter des Verstorbenen kann durch Gestaltung des Grabsteines auch die Grabstätte sein.
Sargschmuck und Trauerkränze
Fester Bestandteil unserer Trauerkultur und somit der Trauerfeier und der anschließenden Beisetzung sind Trauerkränze und Blumenbuketts. Der sogenannte Sargschmuck wird von (Friedhofs-)Gärtnern in vielen unterschiedlichen Formen und Farben angeboten. Hierbei kommen sowohl regionale als auch saisonale Pflanzen zum Einsatz. Diese werden zunächst, während der Zeremonie der Trauerfeier, auf und um den Sarg herum platziert. Nach der Beisetzung werden die Blumengestecke, Kränze und Sträuße auf die Grabanlage gelegt.
Kosten rund um die Bestattung
Je nachdem, wie Sie die Beisetzung des Verstorbenen planen, sollten Sie weitere Kosten Dritter einplanen. Da diese optional sind und keinen festen Rahmen haben, können so große Unterschiede in der Kalkulation entstehen. So können zum Beispiel Kosten für das Orgelspiel oder sonstiges Musizieren in der Kirche oder Kapelle anfallen. Falls Sie nach der Beisetzung zum Leichenschmaus laden, also dem geselligen Miteinander nach der Bestattung, werden Sie hierzu anfallende Bewirtungskosten haben.
Urkunden und Bescheinigungen
Um einen Todesfall offiziell zu bescheinigen, bedarf es einer öffentlichen Urkunde. Dies ist der sogenannte Totenschein oder auch die Todesbescheinigung. In dieser werden die Personalien des Verstorbenen und unter Umständen auch die Todesursache sowie Todesart verzeichnet. Die Sterbeurkunde hingegen wird von den Standesämtern ausgestellt. Benötigt werden Sterbeurkunden beispielsweise bei der Beantragung von Erbscheinen und Versicherungsleistungen. Die Kremationsleichenschau ist die nochmalige äußere Leichenschau zur Klärung der Todesart, die laut Gesetz erneut durch einen Arzt vorgenommen werden muss.
Erbe und Bestattungskosten
Wenn Sie zu den Erben gehören, aber nicht über die finanziellen Mittel verfügen und befürchten, dass der Verstorbene zu hoch verschuldet war, um die Bestattung zu bezahlen, können Sie sich auf die sogenannte beschränkte Erbenhaftung berufen. In diesem Fall wird das Erbe einer Nachlassverwaltung übergeben. Diese kümmert sich darum, dass das Privatvermögen des Verstorbenen mit seinen Schulden verrechnet wird. Als Erbe müssen Sie dann maximal mit der Summe für die Beisetzung haften, die Sie aus der Erbmasse des Verstorbenen erlangen.
Unterhaltspflicht und Bestattungskosten
Wenn die Bestattungskosten nicht von den Erben bzw. aus dem Erbe getragen werden können, wird als nächstes derjenige in die Pflicht genommen, der dem Verstorbenen gegenüber unterhaltspflichtig war.
Bestattungskosten bei Tod durch Unfall
Wenn der Tod des Verstorbenen durch eine andere Person verursacht wurde, muss diese Person die Bestattungskosten tragen. Sprich: Wenn Ihr Angehöriger bei einem Autounfall ums Leben kam und ein anderer Mensch Schuld an dem Unfall hat, muss dieser auch die Kosten für die Beisetzung übernehmen und zwar ganz unabhängig von dem eventuellen Erbe des Verstorbenen.