Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir sind bemüht, Webseiten und Apps im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit wie dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG mit BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Informationen zum Anbieter gem. Art 246 EGBGB
MANNHEIMER MORGEN GmbH
Dudenstraße 12-26
68167 Mannheim
Telefon: +49 (0) 621 392-01
E-Mail: kundenservice@mannheimer-morgen.de
2. Allgemeine Beschreibung
Unser Markenkern ist der unabhängige und glaubwürdige Qualitätsjournalismus, der Perspektiven erweitert und Meinungsbildung ermöglicht. Mit unseren gedruckten Angeboten, digitalen Kommunikationsplattformen und Dienstleistungen erreichen wir täglich hunderttausende Menschen. Unsere Webseiten beinhalten unter anderem Angebote zu Abonnements, Produkten, Veranstaltungen und Reisen.
3. Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Aktueller Stand zur Barrierefreiheit des bisherigen Systems
Bereits umgesetzt:
- Anpassung der relevanten Farbkontraste für bessere Lesbarkeit
- Ergänzung und Korrektur von Bildschirmleser-Beschreibungen für eine bessere Verständlichkeit von Inhalten
- Überarbeitung einzelner Bedienelemente für eine klarere und konsistentere Benutzerführung, inklusive direkter Sprungmarken zu den Hauptinhalten
- Korrekturen am Aufbau des Seitenquelltexts zur Vermeidung von Darstellungsfehlern
- Ergänzung von Alternativtexten für Bilder, damit visuelle Inhalte auch für Nutzer mit Sehbeeinträchtigung verständlich sind
- Integration einer Barrierefreiheitserklärung im Portal
Noch in Arbeit:
- Austausch externer Module, die aktuell nicht barrierefrei sind – zum Beispiel bei Kalenderfunktionen, Textbearbeitung oder Slider-Elementen
Unser Ziel bleibt klar: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Wir arbeiten zusammen mit unserem Dienstleister VRS kontinuierlich daran, unser Portal nachhaltig für alle Menschen nutzbar zu gestalten.
Dabei zählen wir auch auf Sie: Sollten Ihnen Hürden oder Verbesserungsideen auffallen, freuen wir uns jederzeit über Ihren Hinweis. Jeder Beitrag hilft uns, unser Portal ein Stück besser und inklusiver zu machen.
4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg, Sachsen-Anhalt.